Schulordnung

Präambel:

Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele unterschiedliche Kinder und Erwachsene fast täglich einen großen Teil des Tages miteinander verbringen. Damit sich in dieser Zeit alle wohlfühlen, in Ruhe lernen und arbeiten können, müssen wir uns an Regeln für unser Zusammensein halten. Wir alle fördern das sozialverantwortliche Verhalten an unserer Schule, um eine offene, vertrauensvolle Lernatmosphäre gegenseitiger Achtung zu schaffen.

 

Allgemeine Grundsätze:

Jeder ist für das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich. Jede Schülerin und jeder Schüler, jede Lehrerin und jeder Lehrer verhält sich so, dass der Unterricht erfolgreich, störungsfrei und effektiv verläuft.

 

Die Schule gibt Freiheit in dem Maß, in dem Verantwortung getragen werden kann. Wer mitentscheiden will, muss Verantwortung übernehmen. Wir legen Wert auf einen offenen, vertrauensvollen Umgang in einer Lernatmosphäre gegenseitiger Achtung. Meinungsäußerungen sind erwünscht. Wer kritisiert, sollte sich im Klaren sein, was er mit der Kritik verbessern will. Kritik soll nicht verletzen, sondern helfen. Die Schule ist auf das Vertrauen und die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Erziehungsberechtigten angewiesen. Jeder bemüht sich um Höflichkeit und Hilfsbereitschaft und behandelt andere so, wie er behandelt werden möchte. Wir gehen respektvoll miteinander um.

 

Handlungen, die dazu führen, Verstöße gegen die Schulordnung zu ermöglichen oder zu verschleiern, sind untersagt. Dazu gehört z.B. das Danebenstehen, wenn jemand raucht oder in anderer Weise gegen die Schulordnung verstößt.


 

1. Schulbeginn/Unterrichtsbeginn

2. Verhalten im Unterricht

3. Verhalten in den Pausen

4. Verlassen des Schulgeländes

5. Verhalten im Schulgebäude

6. Verhalten in und vor den Klassen- und Fachräumen

7. Verhalten auf dem Schulgelände

8. Schulschluss/Unterrichtsschluss

9. Rauchen, Alkohol, Drogen

10. Wertsachen, Handys und andere elektronische Geräte

11. Nutzung von digitalen Endgeräten

12. Verhalten beiKrankheit und Versäumnissen

13. Beurlaubung

14. Notfälle

15. Haftungsausschluss

16. Schulfremde Personen

17. Schulische Veranstaltungen

18. Aushänge / Veröffentlichungen

19. Gegenstände und Bekleidung

20. Waffen und gefährliche Gegenstände

21. Notwendige Daten zur Beschulung

22. Pünktlichkeit und Aufsicht

23. Fehlverhalten und Pflichtverletzungen

24. Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

 

Die aufgeführten Anlagen sind Bestandteil der Schulordnung.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schulordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Schulordnung unberücksichtigt. Die Oberschule Essen verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine für diese Bestimmung nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

Inkrafttreten ab dem Schuljahr 2020/21 und unbefristete Gültigkeit mit Beschlussfassung der Gesamtkonferenz vom 10.12.2019.