Schulordnung

6. Verhalten in und vor den Klassen- und Fachräumen

1.    Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler sind zur Pünktlichkeit zu Beginn und zum Ende des Unterrichts angehalten.

 

2.    Vor den verschlossenen Klassenräumen warten die Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn ruhig auf ihre Lehrerinnen und Lehrer. Der Aufenthalt in Fachräumen ist nur in Gegenwart von Lehrerinnen und Lehrern gestattet.

 

3.   Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, am Ende einer Unterrichtsstunde den Unterrichtsraum durch die Schülerinnen und Schüler in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen zu lassen. Klassenräume werden beim Raumwechsel oder zu den großen Pausen abgeschlossen. Für Fach- und Sammlungsräume gilt diese Regelung nach jeder Unterrichtsstunde.

 

4.   Die Stühle werden nach der letzten Stunde (s. Raumbelegungsplan) hochgestellt.

 

5.   Am Ende des Schultages sind beim Verlassen der Klassen- und Fachräume die Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten.

 

6. Die Bestimmungen und Regelungen in den Fachräumen und Sportstätten (z.B. Sporthalle, Werkräume, …) sind zu beachten und Folge zu leisten. Hierüber informieren die Fachlehrer.

 

7. Verhalten auf dem Schulgelände

 

Auch im Außenbereich, vor allem auf den Spielgeräten, verhalten sich alle so, dass weder Personen- noch Sachschäden entstehen. Das Schneeballwerfen sowie das Werfen anderer gefährlicher Gegenstände (Äste, Steine, …) ist untersagt.

 

Wir wünschen uns ein sauberes Schulgelände, daher wird der Abfall in Mülleimern entsorgt. Schülerinnen und Schüler können dazu angehalten werden, herumliegenden Abfall in die Mülleimer zu befördern.

 

Fahrräder sollen an den Fahrradständern abgestellt und sorgfältig abgeschlossen werden. Der Aufenthalt in diesen Bereichen ist untersagt. Motorisierte Zweiräder sollen im dafür vorgesehenen Bereich an der Sporthalle geparkt werden.

 

Während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist das Befahren des Pausengeländes mit Fahrrädern oder motorisierten Zweirädern untersagt.

 

Es ist aus Gründen der Sicherheit ratsam, dass die Schülerinnen und Schüler, die mit dem privat KFZ zur Schule gebracht werden, an dem Rondell hinter der Sporthalle abgesetzt werden.

 

8. Schulschluss/Unterrichtsschluss

1.   Alle Schülerinnen und Schüler, deren Unterrichtstag beendet ist, verlassen den Schulhof und begeben sich auf den direkten Heimweg.

 

2.   An den Bushaltestellen verhalten sich die Schülerinnen und Schüler untereinander und gegenüber Passanten rücksichtsvoll. Sie beschädigen oder verunreinigen nicht umliegendes Gelände. Den Aufforderungen der Aufsichtskraft ist unbedingt Folge zu leisten, um Gefahren an der Haltestelle zu verringern.