Schulordnung

9.     Rauchen, Alkohol, Drogen

Der Konsum und der Besitz jeglicher Drogen ist auf dem Schulgelände untersagt. „Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten.“ (Erlass vom 07.12.2012). Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Schulleiters.

 

10.     Wertsachen, Handys und andere elektronische Geräte

Das Mitbringen von Wertsachen, Handys und anderen elektronischen Geräten aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik unterbleibt so weit wie möglich. Bei Verlust übernimmt die Schule keinerlei Haftung.

 

11.       Nutzung von digitalen Endgeräten

Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der Ton- und/oder Bildaufnahmen im Rahmen schulischer Veranstaltungen anfertigt, eigenständig Einwilligung und Nutzungsrechte der betroffenen Personen einholen muss. 

 

Für Bild- und Tonaufnahmen, die für wissenschaftliche und /oder unterrichtliche Zwecke genutzt werden sollen, wird anlassbezogen eine gesonderte schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt. Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.

 

Für die Nutzung und den Betrieb internetfähiger Mobilfunk- und sonstiger elektronischer Geräte gilt:

 

        1. Grundregeln

 

  • Nutzungsverbot: Die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartwatches und sonstigen internetfähigen Geräten ist während der gesamten Schulzeit (inklusive Pausen und Mittagsfreizeit) auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
  • Gerätezustand: Alle Geräte sind grundsätzlich ausgeschaltet zu führen.
  • Bild- und Tonaufnahmen: Das Anfertigen von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen ist strengstens untersagt.
  • Eigenverantwortung: Die Mitführung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Schäden.
2. Maßnahmen bei Verstößen
Bei Missachtung der Benutzerordnung folgen abgestufte Erziehungsmittel und/oder Ordnungsmaßnahmen:
  • Sicherstellung: Das Gerät wird eingezogen und kann am Ende des Schultages von der Schülerin oder dem Schüler im Sekretariat abgeholt werden.
  • 4. Verstoß: Nach der vierten Sicherstellung erfolgt eine offizielle Information der Erziehungsberechtigten.
  • 6. Verstoß: Nach der sechsten Sicherstellung muss das Gerät persönlich durch die Erziehungsberechtigten in der Schule abgeholt werden.
  • Schwere Verstöße: Bei besonders schweren Verstößen werden umgehend weitere rechtliche Schritte eingeleitet.

 

Wer digitale Endgeräte oder sonstige Endgeräte missbräuchlich verwendet (z.B. Persönlichkeitsrechtsverletzung, Urheberrechtsverletzung, Täuschungsversuch, …) muss mit schul-, straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.