Der Konsum und der Besitz jeglicher Drogen ist auf dem Schulgelände untersagt. „Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten.“ (Erlass vom 07.12.2012). Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Schulleiters.
Das Mitbringen von Wertsachen, Handys und anderen elektronischen Geräten aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik unterbleibt so weit wie möglich. Bei Verlust übernimmt die Schule keinerlei Haftung.
Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der Ton- und/oder Bildaufnahmen im Rahmen schulischer Veranstaltungen anfertigt, eigenständig Einwilligung und Nutzungsrechte der betroffenen Personen einholen muss.
Für Bild- und Tonaufnahmen, die für wissenschaftliche und /oder unterrichtliche Zwecke genutzt werden sollen, wird anlassbezogen eine gesonderte schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt. Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.
Für die Nutzung und den Betrieb internetfähiger Mobilfunk- und sonstiger elektronischer Geräte gilt:
1. Grundregeln
Wer digitale Endgeräte oder sonstige Endgeräte missbräuchlich verwendet (z.B. Persönlichkeitsrechtsverletzung, Urheberrechtsverletzung, Täuschungsversuch, …) muss mit schul-, straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.
