Schulordnung

3. Verhalten in den Pausen

In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassenräume und halten sich in der Pausenhalle und auf dem Pausengelände auf. Die Treppenbereiche gehören nicht zum Pausenhalle und werden freigehalten.  Alle Kolleginnen und Kollegen, die in der 2. bzw. 4. Stunde in den Klassen-, Differenzierungs- und Fachräumen Unterricht erteilen, schließen mit Beginn der großen Pause die jeweiligen Räume ab.

 

Schülerinnen und Schüler, die während der großen Pause die Räume wechseln, legen ihre Sachen ordentlich neben der Tür des entsprechenden Raumes (bzw. beim Eingang zur Sporthalle) ab, um danach sofort in die Pause zu gehen.

 

In den beiden großen Pausen können die unteren Bereiche des Gebäudes und deren Freizeitangebote zur Pausengestaltung genutzt werden. Ball- und Laufspiele sind im Gebäude jedoch verboten. Die Ballspiele können draußen auf den dafür vorgesehenen Plätzen durchgeführt werden. Die Mauern des Gebäudes dürfen nicht als Torwand etc. benutzt werden.

 

Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich nicht in den nicht einsehbaren Bereichen des Pausengeländes, oder Sportplatzes aufhalten.

 

Die Pausenaufsichten übernehmen die Lehrkräfte. Ein detaillierter Plan, wie die Aufsicht während des Unterrichts und in den Pausen geregelt ist, kann bei Bedarf in der Schule eingesehen werden. Bei Streitigkeiten während der Pause wenden sich Schülerinnen und Schüler an die aufsichtführenden Lehrkräfte oder die Streitschlichter.

 

In den kleinen Pausen bleiben Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen in den Klassenräumen. Lediglich bei Bedarf werden die Räume kurz gewechselt.

 

In unserer Schule bemühen wir uns um eine gesunde Ernährung.

 

Koffeinhaltige Getränke (Cola, Energydrinks, …) sind für Schülerinnen und Schüler, während des Unterrichts und in den Pausen nicht gestattet, ebenso der Verzehr von salzhaltigem Gebäck (Chips, Flips, Salzstangen, …).

 

Grundsätzlich sollten sich alle gegenüber anderen so verhalten, wie sie selbst behandelt werden möchten. Unstimmigkeiten oder Streitereien sollte man friedlich regeln oder sich an die Aufsichten wenden. Den Aufforderungen aller Lehrer und Mitarbeiter ist Folge zu leisten.

 

4. Verlassen des Schulgebäudes

Sowohl in der Unterrichtszeit als auch in der Mittagspause dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulgrundstück nicht unbefugt verlassen (Niedersächsisches Schulgesetz § 62 Aufsichtspflicht der Schule).  In Ausnahmefällen kann die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer oder eine Fachkraft die Genehmigung zum Verlassen des Schulgrundstückes erteilen.

 

Schülerinnen und Schüler, die am Ganztag teilnehmen, können das Schulgelände verlassen, um im St. Leo-Stift zu essen. Als weitere Ausnahme kann das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause durch die Erziehungsberechtigten beantragt werden, damit sie zu Hause essen oder in umliegenden Geschäften ein Mittagessen kaufen können. Die Schüler erhalten dann eine Erlaubniskarte von der Schule. Diese Karte haben die Schülerinnen und Schüler bei sich zu tragen, wenn sie das Schulgelände während der Mittagszeit verlassen wollen. Führen sie die Karte nicht mit sich, dürfen sie das Gelände nicht verlassen.

 

5. Verhalten im Schulgebäude

Im Gebäude, besonders auf den Treppen und Fluren, verhalten sich alle so, dass niemand behindert wird oder gar zu Schaden kommt. Daher dürfen die Schülerinnen und Schüler im Gebäude weder rennen noch Ball spielen und keine Rollerskates, Skateboards oder Roller nutzen. Die Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden (siehe Alarmplan). Vor Schulbeginn und während der Pausen sind die Treppenaufgänge freizuhalten. In den Vorräumen der Toiletten hält sich niemand unnötig auf. Toiletten und Urinale sind so zu benutzen, wie es vorgesehen ist. Wir wünschen uns ein sauberes Schulgebäude, daher wird der Abfall in Mülleimern entsorgt. Schülerinnen und Schüler können dazu angehalten werden, herumliegenden Abfall in die Mülleimer zu befördern.